Kammerberufe

  • Rechtsanwälte / innen
  • Notare / innen
  • Patentanwälte / innen
  • Wirtschaftsprüfer / innen
  • Vereidigte Buchprüfer / innen
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte

Berufe mit einem Hoch- bzw. Fachhochschulstudium2

  • Dipl.-Kaufleute
  • Dipl.-Volkswirte / innen
  • Dipl.-Betriebswirte / innen
  • Bachelor u. Master in Betriebs- / Volkswirtschaft
  • Dipl.-Wirtschaftsingenieur / innen3
  • Dipl.-Ökonomen
  • Dipl.-Mathematiker / innen
  • Dipl.-Informatiker / innen
  • Syndici und Juristen / innen (freie Wirtschaft)
  • Rechtsreferendare / innen
  • Rechtsassessoren / innen
  • Juristen / innen (beamtete)
  • Richter / innen
  • Staatsanwälte / innen
  • Unternehmensberater / innen4

Studierende

  • Studierende der Rechts- / Wirtschaftswissenschaften im Abschlusssemester

Angestellte von Kanzleien und Praxen

  • Angestellte von Kanzleien und Praxen, auch wenn sie selber nicht zum berechtigten Personenkreis gehören

Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss zum berechtigten Personenkreis gehören (siehe Kammerberufe).

Kaufmännisch leitend tätige Personen - Gleichgestellter Personenkreis

  • Vorstände bzw. Geschäftsführer / innen von Kapitalgesellschaften5
  • Inhaber / innen bzw. Geschäftsführer / innen von Personengesellschaften5
  • Leitende Angestellte (gem. § 5 Betr.VG)
  • Prokuristen / innen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Hoch- bzw. Fachhochschule6 oder 
  • kaufmännische Ausbildung mit Zusatzqualifikation (z. B. praktischer Betriebswirt)
  • Mindestbestehensdauer der Gesellschaft: 5 Jahre sowie
  • Mindestanzahl Vollzeitbeschäftigter: 20 Personen

Ehegatten

Für DANV-Kunden1 gilt: Zusätzlich sind deren Ehegatten versicherbar.  

Kontaktieren Sie uns

 

1 DANV-Kunde ist: a) der bereits DANV-Versicherte bzw. b) derjenige, für den gleichzeitig eine Anfrage nach DANV-Tarif gestellt wird.
2 Erforderlich ist der Abschluss an einer staatlichen Hochschule oder Fachhochschule.
3 Nicht versicherbar sind Wirtschaftsingenieure für Seefahrt.
4 Der Unternehmensberater muss Mitglied im BDU oder in einem BDU-Unternehmen beratend tätig sein.
5 Für Vorstände bzw. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften mit anderweitigen Ausbildungswegen fragen Sie bitte bei uns an.
6 Der Abschluss eines Master-Degrees in den bezeichneten Fachrichtungen ist dem Diplom bzw. dem 1. Staatsexamen gleichgestellt.