Kammerberufe
- Rechtsanwälte / innen
- Notare / innen
- Patentanwälte / innen
- Wirtschaftsprüfer / innen
- Vereidigte Buchprüfer / innen
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigte
Berufe mit einem Hoch- bzw. Fachhochschulstudium2
- Dipl.-Kaufleute
- Dipl.-Volkswirte / innen
- Dipl.-Betriebswirte / innen
- Bachelor u. Master in Betriebs- / Volkswirtschaft
- Dipl.-Wirtschaftsingenieur / innen3
- Dipl.-Ökonomen
- Dipl.-Mathematiker / innen
- Dipl.-Informatiker / innen
- Syndici und Juristen / innen (freie Wirtschaft)
- Rechtsreferendare / innen
- Rechtsassessoren / innen
- Juristen / innen (beamtete)
- Richter / innen
- Staatsanwälte / innen
- Unternehmensberater / innen4
Studierende
- Studierende der Rechts- / Wirtschaftswissenschaften im Abschlusssemester
Angestellte von Kanzleien und Praxen
- Angestellte von Kanzleien und Praxen, auch wenn sie selber nicht zum berechtigten Personenkreis gehören
Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss zum berechtigten Personenkreis gehören (siehe Kammerberufe).
Kaufmännisch leitend tätige Personen - Gleichgestellter Personenkreis
- Vorstände bzw. Geschäftsführer / innen von Kapitalgesellschaften5
- Inhaber / innen bzw. Geschäftsführer / innen von Personengesellschaften5
- Leitende Angestellte (gem. § 5 Betr.VG)
- Prokuristen / innen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Hoch- bzw. Fachhochschule6 oder
- kaufmännische Ausbildung mit Zusatzqualifikation (z. B. praktischer Betriebswirt)
- Mindestbestehensdauer der Gesellschaft: 5 Jahre sowie
- Mindestanzahl Vollzeitbeschäftigter: 20 Personen
Ehegatten
Für DANV-Kunden1 gilt: Zusätzlich sind deren Ehegatten versicherbar.
Kontaktieren Sie uns
1 DANV-Kunde ist: a) der bereits DANV-Versicherte bzw. b) derjenige, für den gleichzeitig eine Anfrage nach DANV-Tarif gestellt wird.
2 Erforderlich ist der Abschluss an einer staatlichen Hochschule oder Fachhochschule.
3 Nicht versicherbar sind Wirtschaftsingenieure für Seefahrt.
4 Der Unternehmensberater muss Mitglied im BDU oder in einem BDU-Unternehmen beratend tätig sein.
5 Für Vorstände bzw. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften mit anderweitigen Ausbildungswegen fragen Sie bitte bei uns an.
6 Der Abschluss eines Master-Degrees in den bezeichneten Fachrichtungen ist dem Diplom bzw. dem 1. Staatsexamen gleichgestellt.