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1Grundsätzlich ist die aktuelle berufliche Tätigkeit anzugeben. Sollte die aktuelle berufliche Tätigkeit vom Studiengang abweichen, ist der Antragsteller nur versicherbar, wenn eine ausschließlich kaufmännische Tätigkeit ausgeübt wird. 2Der Unternehmensberater muss Mitglied im BDU oder in einem BDU-Unternehmen beratend tätig sein. 3Erforderlich ist der Abschluss an einer staatlichen Hochschule oder Fachhochschule. Der Abschluss eines Bachelor- oder Master-Degrees in den bezeichneten Fachrichtungen ist dem Diplom bzw. dem 1. Staatsexamen gleichgestellt. Absolventen von Privatschulen und ausländische Studienabschlüsse fragen bitte die Versicherbarkeit an. 4Studenten können sich in den DANV-Tarifen versichern. Die besonderen DANV-Klauseln zu den Berufsunfähigkeitsabsicherungen kommen aber erst zur Geltung, wenn der ausgeübte Beruf nach Abschluss des Studiums dem genannten versicherbaren Personenkreis entspricht.